Geldauflagen

STRAFGELDER SINNVOLL ZUWEISEN UND FAMILIEN MIT EINEM KREBSKRANKEN KIND HELFEN

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für die Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote für betroffene Familien mit einem krebskranken Kind, Jugendlichen oder jungen Erwachsenen. Dank dieser Zuwendungen ist es uns möglich, unsere Projekte dauerhaft und nachhaltig zu etablieren.

Als Strafrichter*in oder Staatsanwalt*in haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.

Geldauflage mit richterlichem Beschluss

Geldauflagen, welche mit einem richterlichen Beschluss an die Elternhilfe gerichtet werden sollen, überweisen Sie bitte an:

Elternhilfe für krebskranke Kinder Leipzig e.V.
Volksbank Leipzig
IBAN: DE25860956040320093333
BIC:   GENODEF1LVB

Bitte unbedingt beachten:

  • Es ist stets das Aktenzeichen des Bußgeldverfahrens angeben.
  • Es handelt sich bei diesem Betrag um keine Spende, sondern um einen Geldauflage. Wir sind nicht berechtigt Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch schriftlich den Zahlungseingang.

Information für Gerichte und Staatsanwaltschaften:

  • Unser Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.
  • Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen. 
  • Sie werden über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert. 
  • Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir keine Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen), wir bestätigen lediglich den Zahlungseingang auf Anfrage. 

Wenn Sie Kontakt zu Strafrichter*innen oder Staatsanwält*innen haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und die Elternhilfe als Bußgeldempfänger vorschlagenHerzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Sie haben Fragen? Oder Sie benötigen Unterstützung?

WENDEN SIE SICH AN UNS - WIR HELFEN IHNEN GERNE WEITER!

Daniel Uhlmann

Diplom-Jurist / L.L.M.
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